Im Regelfall bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Verordnung Anzahl (normalerweise 10x) und Dauer der Therapieeinheiten (30, 45 oder 60 Minuten) angegeben sind.
Bringen Sie Ihre Verordnung bitte bereits zum ersten Termin mit.
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der jeweiligen Therapieeinheit.
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Gesamtrechnung, mit der Sie
einen Teil der Therapiekosten (mit Originalverordnung und Bewilligung von Ihrer Krankenkasse) rückerstattet bekommen.
Die Bewilligung Ihrer Verordnung ist nötig, um nach Abschluss der Therapie den Kostenersatz nach Tarif zu beantragen. Je nach Krankenkasse sind das etwa 30% der Therapiekosten, genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Um Bewilligung können Sie sowohl per Fax, postalisch, als auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse ansuchen.