Bewilligung

Die Bewilligung Ihrer Verordnung ist nötig, um nach Abschluss der Therapie den Kostenersatz nach Tarif zu beantragen. Je nach Krankenkasse sind das etwa 30% der Therapiekosten, genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Um Bewilligung können Sie sowohl per Fax, postalisch, als auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse ansuchen.